RehabilitationRehabilitation

Wer fährt zur Mutter-Vater-Kind-Kur?

Ja, es gibt sie noch, die Mutter-Kind-Kur, die wahlweise natürlich auch eine Vater- Kind-Kur oder Mutter- Vater-Kind-Kur sein kann. Doch die Zahl der bewilligten Anträge ging in den vergangenen Jahren dramatisch zurück und auch die Inhalte haben sich in den vergangenen 60 Jahren seit ihrer „Erfindung“ gewandelt.

Nachdem in den vergangenen Jahren immer auch die Kinder im therapeutischen Behandlungsinteresse standen, sind es seit dem vergangenen Jahr nach neuen Richtlinien der Krankenkassen in erster Linie die Mütter oder Väter, während die Kinder als Begleitpersonen mit dabei sind. Bei frühgeborenen Kindern halten wir es jedoch nach wie vor für notwendig, auch sie als Patienten behandeln zu können.

Was sich in den vergangenen Jahrzehnten nicht geändert hat, ist der eigentliche Grund einer solchen Vorsorge oder Rehabilitationsmaßnahme: Die mütterliche (oder väterliche) Erschöpfung. Mehrfachbelastungen der Mütter durch Kindererziehung, Haushalt, Partnerschaft und Berufsleben, manchmal noch erschwert durch die Pflege eines kranken Familienangehörigen, sind hier in erster Linie zu nennen. Scheidungskonflikte und die damit verbundenen Probleme der Alleinerziehung werden nicht weniger häufig genannt und führen in zunehmendem Maße zu Erschöpfungszuständen in Verbindung mit körperlichen Beschwerden, zu akuten Belastungsreaktionen und Anpassungsstörungen, zu Angst- und Panikattacken bis hin zur depressiven Entwicklung.

Die Mutter-Kind-Kur gibt es also noch, trotz ständiger Veränderungen unseres Gesundheitssystems, denn gerade die Belastungen von Müttern (und Vätern) sind nicht geringer geworden – im Gegenteil!

Gemeinsam mit Ihrem Hausarzt können Sie einen Antrag Ihrer zuständigen Krankenkasse ausfüllen, in dem sie möglichst ausführlich Ihre besondere Belastungssituation darstellen. Die Krankenkasse entscheidet dann, nachdem Ihr Antrag vom Medizinischen Dienst geprüft wurde, ob eine Zustimmung erteilt wird.

 

 

 

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Mutter/Vater-Kind-Einrichtung
nach § 111 a SGB V für
Vorsorge und Rehabilitation
Kompetenzzentrum für Eltern mit
frühgeborenen Kindern

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