Mädchen spielt mit Kaninchen
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Ihr Weg in die Celenus Fachklinik Bromerhof

Beantragung Mutter Kind Kur / Vater Kind Kur

Kontaktaufnahme

Nehmen Sie direkt mit uns Kontakt auf, wir beraten Sie gerne kostenlos und helfen Ihnen auf Ihrem Weg zu uns. Tel. Nr.: 07566/945-113

Formulare beantragen

Beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse die entsprechenden Antragsformulare für eine Mutter/Vater-Kind-Kur.

Besuch bei Ihrem Arzt / Ärztin

Gehen Sie zu Ihrem Arzt und klären sie gemeinsam, welche medizinischen Vorraussetzungen Sie für eine Kurmaßnahme zur Vorsorge oder Rehabilitation erfüllen. Lassen Sie sich ihre Krankheit/en und/oder die Ihrer Kinder schriftlich attestieren.

Wunsch- und Wahlrecht

Sie erhalten von uns einen Vordruck, welchen Sie gemeinsam mit dem Kurantrag und den ärztlichen Attesten zur Genehmigung an Ihre Krankenkassen senden. Weitere Infos zum Wunsch- und Wahlrecht erhalten Sie unter https://www.fachklinik-bromerhof.de/ihr-weg-zur-mutter-kind-kur/wunsch-und-wahlrecht/

 

 

Das Antragsverfahren

Die notwendigen Atteste- und Antragsformulare für Ihren Kurantrag erhalten Sie bei Ihrem Arzt in der Praxis. Für eine Reservierung Ihres Kurplatzes benötigen wir vorab eine Kopie Ihres Kurantrags. Zur Beantragung einer Vorsorge- oder Rehabilitationsleistung ist der Besuch beim Haus-, Kinder- oder Facharzt erforderlich. Der Arzt füllt nach gründlicher Untersuchung die notwendigen Atteste und den Kurantrag gemeinsam mit Ihnen aus. Mit den ausgefüllten Anträgen beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Mutter/Vater & Kind-Kur.

 

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Bei welchem Kostenträger beantrage ich unsere Kur?

Mutter / Vater ist versichert bei:

selbst gesetzlich versichert
eigene gesetzliche Krankenkasse

über den Ehemann in der gesetzlichen Versicherung
Krankenkasse des Ehemanns

selbst oder über den Ehemann privat versichert
private Versicherung

privat und beihilfeberechtigt
Beihilfestelle

Ihr kurbedürftiges Kind ist versichert bei:

selbst gesetzlich versichert
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über Mutter/Vater in gesetzlicher Krankenkasse
Krankenkasse Mutter/Vater

über Mutter/Vater in privater Krankenkasse
Krankenkasse Mutter/Vater

privat versichert und beihilfeberechtigt
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selbst gesetzlich versichert
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über Mutter/Vater in gesetzlicher Krankenkasse
Krankenkasse Mutter/Vater

über Mutter/Vater in privater Krankenkasse
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