
Beantragung Mutter Kind Kur / Vater Kind Kur
Kontaktaufnahme
Nehmen Sie direkt mit uns Kontakt auf, wir beraten Sie gerne kostenlos und helfen Ihnen auf Ihrem Weg zu uns. Tel. Nr.: 07566/945-113
Formulare beantragen
Beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse die entsprechenden Antragsformulare für eine Mutter/Vater-Kind-Kur.
Besuch bei Ihrem Arzt / Ärztin
Gehen Sie zu Ihrem Arzt und klären sie gemeinsam, welche medizinischen Vorraussetzungen Sie für eine Kurmaßnahme zur Vorsorge oder Rehabilitation erfüllen. Lassen Sie sich ihre Krankheit/en und/oder die Ihrer Kinder schriftlich attestieren.
Wunsch- und Wahlrecht
Sie erhalten von uns einen Vordruck, welchen Sie gemeinsam mit dem Kurantrag und den ärztlichen Attesten zur Genehmigung an Ihre Krankenkassen senden. Weitere Infos zum Wunsch- und Wahlrecht erhalten Sie unter https://www.fachklinik-bromerhof.de/ihr-weg-zur-mutter-kind-kur/wunsch-und-wahlrecht/
Das Antragsverfahren
Die notwendigen Atteste- und Antragsformulare für Ihren Kurantrag erhalten Sie bei Ihrem Arzt in der Praxis. Für eine Reservierung Ihres Kurplatzes benötigen wir vorab eine Kopie Ihres Kurantrags. Zur Beantragung einer Vorsorge- oder Rehabilitationsleistung ist der Besuch beim Haus-, Kinder- oder Facharzt erforderlich. Der Arzt füllt nach gründlicher Untersuchung die notwendigen Atteste und den Kurantrag gemeinsam mit Ihnen aus. Mit den ausgefüllten Anträgen beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Mutter/Vater & Kind-Kur.
Kontaktaufnahme mit Ihrer Celenus Fachklinik Bromerhof
Nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf und vereinbaren Sie einen für Sie passenden und angenehmen Anreisetermin mit uns.
Bei welchem Kostenträger beantrage ich unsere Kur?
Mutter / Vater ist versichert bei:
selbst gesetzlich versichert
eigene gesetzliche Krankenkasse
über den Ehemann in der gesetzlichen Versicherung
Krankenkasse des Ehemanns
selbst oder über den Ehemann privat versichert
private Versicherung
privat und beihilfeberechtigt
Beihilfestelle
Ihr kurbedürftiges Kind ist versichert bei:
selbst gesetzlich versichert eigene gesetzliche Krankenkasse
über Mutter/Vater in gesetzlicher Krankenkasse Krankenkasse Mutter/Vater
über Mutter/Vater in privater Krankenkasse Krankenkasse Mutter/Vater
privat versichert und beihilfeberechtigt Beihilfestelle
Ihr nicht kurbedürftiges Kind ist versichert bei:
selbst gesetzlich versichert eigene gesetzliche Krankenkasse
über Mutter/Vater in gesetzlicher Krankenkasse Krankenkasse Mutter/Vater
über Mutter/Vater in privater Krankenkasse private Finanzierung